Jährliche Pflichtprüfung der Bauschutznetze

Jährliche Pflichtprüfung der Bauschutznetze

Personenauffangnetze und Seitenschutznetze werden an vielen Baustellen verwendet, um fallende Personen aufzufangen. Da diese Netze den Witterungsbedingungen ausgesetzt sind, verlieren sie jedoch langsam ihre Fähigkeit, die freigesetzte Sturzenergie aufzunehmen. Deswegen ist es von wesentlicher Bedeutung, die Netze nicht nur einer visuellen Prüfung zur Feststellung möglicher Schäden, sondern auch jährlich einer Bruchkraftprüfung zu unterziehen.

Schutznetze für Personenauffang und Dachrandsicherung müssen der europäischen Norm EN 1263-1 entsprechen. Dieser Norm gemäß müssen die Netze mit einem Typenschild, auf dem u.a. das Herstellungsdatum und das Mindestenergieaufnahmevermögen erwähnt, versehen sein. Diese Informationen sind für die jährliche Pflichtprüfung wichtig. Um diese Prüfung auszuführen, werden die Netze mit 3 Prüfmaschen mit Zahlenring ausgestattet. Jedes Jahr muss der Benutzer eine dieser Prüfmaschen zusammen mit einem Bild des Typenschilds zurückschicken.

Während der Prüfung prüfen wir, ob das Mindestenergieaufnahmevermögen des Schutznetzes noch immer ausreicht, indem wir die Prüfmasche einem Zugversuch unterziehen. Auf diese Weise kann das restliche Energieaufnahmevermögen der Prüfmasche und also des hinzugehörigen Schutznetzes bestimmt werden. Im beigefügten Video sieht man, wie eine solche Prüfung ausgeführt wird.

Bei einem positiven Prüfergebnis erhält der Kunde eine Prüfplakette, die ebenfalls am Netz zu befestigen ist. Auf diese Weise können Kontrollinstanzen sehen, dass das Netz noch immer den Normen entspricht. Bei einem negativen Prüfergebnis muss das Netz sofort und endgültig außer Betrieb genommen werden.

Da die erste Prüfung spätestens 1 Jahr nach dem Herstellungsdatum erfolgen soll, können Netze mit 3 Prüfmaschen höchstens während 4 aufeinanderfolgender Jahre verwendet werden. Nach diesem Zeitraum müssen die Netze immer ersetzt werden.

Jährliche Prüfung



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